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A&D Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Was bedeutet eigentlich das Datenschutzgesetz für mein Unternehmen?
Nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und der Einhaltung zahlreicher formaler Regelungen und Festlegungen zum Schutz von personenbezogenen Daten Betroffener.
Datenschutz ist Vertrauenssache!
Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Wenn mehr als 9 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, besteht die Pflicht zur Bereitstellung eines Datenschutzbeauftragten. Jeder Beschäftigte, der am PC Arbeitsvorgänge bearbeitet, die Kunden, Interessenten, Lieferanten oder Mitarbeiter betreffen, muss eingerechnet werden.
Auch bei Unternehmen mit geringerer Mitarbeiterzahl und sensiblen Datenverarbeitungsprozessen kann sich die Bestellung unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung anbieten.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Datenschutz ist zunächst ein Kostenfaktor, der jedoch durch die bestehende Gesetzgebung erfüllt werden muss. Der Aufbau eines internen Datenschutzbeauftragten ist für kleinere Betriebe nicht lohnenswert. Zertifizierung und ständige Weiterbildung sind erhebliche Kostenfaktoren. Eine sinnvolle Alternative ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.
Was macht der Datenschutzbeauftragte A&D?
Als Datenschutzbeauftragter sorgen wir (A&D) dafür, dass Geschäftsleitung und Mitarbeiter des Unternehmens für den Datenschutz sensibilisiert werden. Wir sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Außerdem sind wir Ansprechpartner der Unternehmensleitung, der Mitarbeiter sowie der Datenschutzbehörden in allen Fragen des Datenschutzes. Mit Ihnen erarbeiten wir Vorschläge für die Verbesserung des Datenschutzniveaus.
Die Leistungen von A&D – je nach individueller Vereinbarung
• technische und organisatorische Maßnahmen
• öffentliches Verfahrensverzeichnis
• interne Verfahrensverzeichnisse
• Vorabkontrollen
• jährlicher Datenschutzbericht
• Übernahme des Haftungsrisikos
• Bestandsaufnahme hinsichtlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen